Die Ermittlungen durch einen Privatdetektiv beschränken sich schon längst nicht mehr ausschließlich auf das Inland. In Zeiten, in denen Europa immer weiter zusammenwächst und auch jeder Kontinent per Flugzeug bequem zu erreichen ist, kommt es immer häufiger vor, dass ein Privatdetektiv im Ausland ermitteln muss. Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Flucht eines unterhaltspflichtigen Elternteils – meist sind es die Väter – mit dem Kind in ein fremdes Land, um hier unterzutauchen.
Hat dieses betreffende Land das so genannte Haager Abkommen nicht unterzeichnet, hat die Mutter nahezu keine „offiziellen“ rechtlichen Chancen, ihr Kind wiederzusehen. In großen Ländern ist es zudem ein Leichtes für einen Flüchtigen, dort unterzutauchen. Viele verzweifelte Frauen wenden sich dann in ihrer Not an einen Privatdetektiv. Dieser wird umgehend versuchen, die Spur vor Ort aufzunehmen, was sich allerdings äußerst schwierig und auch langwierig gestaltet. Oft dauert es viele Monate, bis es dem Ermittler gelingt, das Kind dort aufzuspüren. Dabei bewegt sich ein Privatdetektiv auf äußerst gefährlichem Terrain, denn wird er entdeckt, besteht die Gefahr, in dem fremden Land verhaftet zu werden.
Darum ist es umso wichtiger, besonders vorsichtig und zurückhaltend vorzugehen. Sobald das Kind ausfindig gemacht wurde, gilt es, zusammen mit der nachgereisten Mutter die Entführung des eigenen Kindes zu planen. Da ein in Deutschland ausgesprochenes Sorgerecht in diesen Ländern nicht akzeptiert wird, bleibt nur die Flucht zurück nach Deutschland. Ist eine Mutter in der schwierigen Lage, um ihren Nachwuchs kämpfen zu müssen, so ist es trotz des Panikgefühls und der Verzweiflung immens wichtig, einen Privatdetektiv zu beauftragen, der auf diesem Gebiet bereits entsprechende Erfahrungen aufweisen kann.
